26. Februar 2025
Eine Baugenehmigung für den Carport: Ist das nötig?
Wer einen Carport bauen möchte, sollte sich unbedingt vor dem Baubeginn mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Baugenehmigung für den Carport beantragt werden muss. Die dabei zu beachtenden Regeln werden auf der Ebene der Bundesländer festgelegt. Für Bayern findet man sie beispielsweise in der Bayerischen Bauordnung.
Manchmal ist der Carport-Bau genehmigungsfrei
Die Bayerische Bauordnung definiert in Artikel 57 im Absatz 1.1 Gebäude, deren Bau nicht genehmigungspflichtig ist. Dazu zählen laut Punkt „b“:
„Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich,“
In rt. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ist einerseits von „Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten“ sowie von Aufzügen zu Tiefgaragen die Rede, andererseits geht es um:
„Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet wird.“
Das bedeutet unter anderem: Eine Baugenehmigung für einen Carport ist in Bayern zumeist nicht erforderlich, wenn dessen Höhe drei Meter und dessen Fläche 50 Quadratmeter nicht übersteigt. Bleibt die Frage: Was ist mit Außenbereich in Artikel 57 gemeint? Hier gibt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eine Definition:
„Zum Außenbereich gehören alle Flächen, die weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Der Außenbereich ist von Bebauung grundsätzlich freizuhalten. Nur sehr wenige Vorhaben, insbesondere landwirtschaftliche, sind dort zulässig“.
Die meisten Carports werden nicht im Außenbereich geplant, sodass die in der bayerischen Bauordnung genannten Regeln für sie gelten. Aber Achtung: Auch wenn keine Baugenehmigung für den Carport nötig sein sollte, bedeutet das nicht, dass man ihn stets so bauen kann, wie man möchte. So kann zum Beispiel der Bebauungsplan eines Baugebietes Auflagen machen.
Andere Bundesländer, andere Regeln
Die Frage, wann keine Baugenehmigung für einen Carport nötig ist, ist hiermit für Bayern beantwortet. Allerdings haben die jeweiligen Bundesländer etwas unterschiedliche Regeln, sodass die oben genannten nicht für jedes gelten. Orientierung bietet hier ein Artikel auf Haus.de , der die Vorschriften für jedes einzelne Bundesland aufzählt.
Wann brauchen Bayern eine Baugenehmigung für den Carport?
Aus den Regeln für genehmigungsfreie Carports in Bayern lässt sich natürlich auch schließen, wann eine Genehmigung nötig wird. Während normal große Einzel- und Doppelcarports meistens genehmigungsfrei sind, kann etwa ein auch für ein Wohnmobil geeigneter Doppelcarport die Größe von 50 m² schnell übersteigen, sodass man eine Baugenehmigung für den Carport braucht. Bei einem Carport für ein Wohnmobil kann etwa die genehmigungsfreie Höhe von drei Metern nicht ausreichen.
Falls eine Baugenehmigung nötig wird, müssen Fachleute die nötigen Unterlagen für den Bauantrag erstellen. Die Expertinnen und Experten von Kroiher machen das gerne für ihre Kunden und kümmern sich bei Bedarf nicht nur um die Planung und den Bau von Carports, sondern übernehmen auch die Formalitäten.