17. November 2022
Brandschutztüren: können Leben retten!
Brandschutztüren sind Türen, die einen im Vergleich zu normalen Türen erhöhten Widerstand gegen Feuer leisten. Sie können Menschen in einem Haus im Fall eines Brandes wertvolle Zeit sichern, um sich in Sicherheit zu bringen. Deshalb sind sie in einigen Bereichen einiger Gebäude Pflicht. Ob sie ihren Zweck erfüllen, muss regelmäßig überprüft werden.
Was ist eine Brandschutztür?
Brandschutztüren sind Türen, die den gesetzlichen Forderungen zum Brandschutz genügen. Solche Forderungen findet man auch für Wohngebäude in Paragraf 14 der Musterbauordnung:
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Verbindliche Regeln für die Eigenschaften von Brandschutztüren und tore sind seit dem ersten September 2019 alleine die Regeln in der DIN EN 16034. Zuvor gab es Bezeichnungen wie T30 oder T60 für Brandschutztüren. Eine T60-Türe musste einem Feuer beispielsweise 60 Minuten standhalten. Heute gibt es Bezeichnungen wie EI2 30-SaC..2: Sie entspricht einer feuerhemmenden dichtschließenden Tür. Eine feuerhemmende, rauchdichte Tür hat das Kürzel EI2 30-S200C..2. Für Brandschutztüren und -tore wird gefordert, dass sie selbstschließend sind. Müssen Sie betriebsbedingt offen gehalten werden, müssen Feststellanlagen installiert werden. In der Regel baut man Brandschutztüren beispielsweise an Übergängen zum Treppenhaus und an Notausgängen ein. Dagegen muss beispielsweise die Haustür eines Einfamilienhauses keine Brandschutztür sein.
Wer darf Brandschutztüren einbauen?
Rein theoretisch kann jeder eine Brandschutztür einbauen, der sich dazu berufen fühlt. Das beantwortet im Grunde auch die Frage: Wer repariert Brandschutztüren? Allerdings müssen die eingebauten Türen geprüft werden, was dann zur Frage führt: Wer prüft Brandschutztüren? Für Türen und Tore von Arbeitsstätten regeln das die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7. Die Prüfung muss laut dieser Regeln „vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht“ erfolgen, wobei „wiederkehrend“ hier „mindestens einmal jährlich“ bedeutet.
Zur Prüfung lässt die ASR A1.7 Sachkundige zu, „die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können“. Fachleute können ihre Sachkunde beispielsweise durch WEKA- oder TÜV-Zertifikate nachweisen. Als Immobilienbesitzer sollten Sie den Einbau sowie eventuell nötige Reparaturen erfahrenen Fachleuten überlassen, um sicherzugehen, dass die eingebaute Brandschutztür die Prüfung besteht.
Wie müssen Brandschutztüren gekennzeichnet werden?
Brandschutztüren müssen heute eine sogenannte CE-Kennzeichnung besitzen. Sie dokumentiert, dass die Brandschutztür alle Auflagen erfüllt, um im EU-Raum als Brandschutztür zugelassen zu sein. Ein nicht fachgerechter Einbau führt allerdings dazu, dass die Kennzeichnung ihre Gültigkeit verliert. Auch das ist ein Grund dafür, nur sachkundige Fachleute mit dem Einbau zu beauftragen. Bei Kroiher erhalten Sie auf Wunsch weitere Informationen dazu.