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Publiziert am:

16. September 2022

Balkonverglasung: draußen sein und gut geschützt!

Mit einer kompletten Balkonverglasung wird aus einem Balkon so etwas wie ein kleiner Wintergarten. Dank guter Wärmedämmung der Gläser bleibt er in manchen Fällen selbst an kühlen Tagen ein wohlig warmer Raum, in dem man sich ein bisschen so fühlt, als säße man draußen. An warmen Tagen kann man die Verglasung bei vielen baulichen Lösungen öffnen, sodass sich der Balkon komplett als Freiluftraum nutzen lässt. Wir von Kroiher aus München und Raubling installieren solch eine Balkonverglasung für unsere Kunden in der Region.

Balkonverglasung gibt es in verschiedenen Varianten

Nicht jede Balkonverglasung ist so konzipiert, dass sich der Balkon selbst im Winter komfortabel nutzen lässt. Mancher gibt sich damit zufrieden, ihn durch die Verglasung vor Niederschlägen zu schützen. Das macht ihn bei Eis und Schnee zwar nicht zu einem Wohlfühlort, wohl aber an grauen Regentagen in der warmen Jahreszeit. Manche Balkonverglasungen sind noch viel einfacher. Von einer Balkonverglasung spricht man nämlich bereits, wenn man den Balkon mit einer Brüstung aus Glas ausstattet. Sie bietet natürlich kaum Schutz gegen Kälte oder Regen. Allerdings sorgt sie dafür, dass im Vergleich zur Betonbrüstung mehr Licht den Balkon erreicht.

Eine Zwischenstufe ist die seitliche Teilverglasung, die zumindest etwas Witterungsschutz bietet. Komplettverglasungen unterscheiden sich auch darin, wie man die Glasfronten öffnet, falls man den klassischen Balkon (ohne die Balkonverglasung) nutzen möchte. Bei einigen Varianten kann man die Glasscheiben nach innen oder außen öffnen wie ein klassisches Fenster. Bei anderen faltet man sie nach links oder rechts oder schiebt sie zur Seite.

Balkonverglasungen sind meistens genehmigungspflichtig

Bei der Montage einer Balkonverglasung handelt es sich um Arbeiten, die das äußere Erscheinungsbild eines Hauses verändern. Deshalb ist fast immer eine Baugenehmigung nötig. Eine Ausnahme besteht bisweilen bei der gläsernen Balkonbrüstung. Für Hausbesitzer ist es oft relativ problemlos, eine Genehmigung für die Balkonverglasung zu bekommen. Komplizierter wird die Sache zum Beispiel für Eigentümer einer Eigentumswohnung, weil die anderen Eigentümer ein Mitspracherecht haben.

Schallschutz- und Wärmedämmwerte der Balkonverglasung

Möchte man den Balkon komplett verglasen und auch im Winter nutzen, sind möglichst gute Wärmedämmwerte wichtig. Eine moderne Balkonverglasung kann durchaus einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von weniger als 1 W/(m2·K) aufweisen. Bei U-Werten gilt: Je kleiner sie sind, desto besser wird gedämmt. Zum Vergleich: Das Gebäudeenergiegesetz verlangt bei einem Austausch von Fenstern in bestehenden Wohngebäuden U-Werte von maximal 1,3 W/(m2·K).

Dienen kann die Balkonverglasung auch für den Schallschutz, beispielsweise für Balkone an stark befahrenen Straßen. Hersteller versprechen hier teils eine Schallminderung von bis zu Rw 45 dB. Das entspricht einem guten Schallschutzfenster und bedeutet: Unter Laborbedingungen kann die Verglasung die Lautstärke um 45 dB reduzieren. Dann klingt eine Hauptverkehrsstraße bestenfalls nur noch wie eine ruhige nächtliche Wohnstraße.

Balkonverglasung: Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Aufgrund der immensen Unterschiede in den Arten der Balkonverglasung sind Pauschalangaben zu den Kosten fast unmöglich. Eine Glasbrüstung ist schließlich viel günstiger als eine Komplettverglasung, die dafür wesentlich mehr Funktionen besitzt. Bei konkreten Angaben zu einer individuell geplanten Balkonverglasung können die Kroiher-Fachberater aber genauere Orientierungswerte zu den Kosten geben.