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Publiziert am:

22. April 2024

Carport für das Wohnmobil ohne Baugenehmigung: Geht das?

Ein Carport für ein Wohnmobil ohne eine Baugenehmigung zu bauen: Ist das in Bayern möglich? Die Frage ist relativ klar und eindeutig. Die Antwort ist es nicht. Sie lautet: manchmal ja, manchmal nein. In der bayerischen Bauordnung gibt es Regeln, wann ein Carport genehmigungsfrei ist. Aber nicht nur sie spielt eine Rolle. Gemeindesatzungen und Bebauungspläne können ebenfalls einzuhaltende Regeln vorgeben.

Ein Blick in die Bauordnung
Definiert werden Carports in der bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung als offene Garagen. Als offen gelten Garagen, wenn es sich bei mindestens einem Drittel der Gesamtfläche aller Umfassungswände um „unmittelbar ins Freie führende unverschließbare Öffnungen“ handelt.

Relevant für Carports ist in Bayern Artikel 57 der Bauordnung. Hier werden verfahrensfreie Bauvorhaben aufgelistet. Dazu gehören laut Absatz 1b: „Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Artikels 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m2, außer im Außenbereich“. Als Außenbereich gelten in der Regel Grundstücke außerhalb von Baugebieten und Ortsteilen.

Im Artikel 6 der Bauordnung werden unter anderem Regeln für eine grenznahe Bebauung mit einem maximalen Abstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze genannt. Als grenznahe Bebauung sind Bauwerke mit einer maximalen Gesamtlänge (bezogen auf alle Bauwerke) von neun Metern erlaubt. Nimmt man alle Grenzen des Grundstücks zusammen, darf die grenznahe Bebauung 15 Meter nicht übersteigen.

Wichtig bei Carports für Wohnmobile: Die Höhe darf bei grenznaher Bebauung drei Meter nicht übersteigen. Am besten informiert man zudem den jeweiligen Nachbarn und sichert sich sein Einverständnis. Es ist zwar nicht immer nötig, kann aber Probleme und Verzögerungen beim Bau verhindern. Was immer nötig ist, ist eine Bauanzeige. Selbst wenn das Bauvorhaben nicht genehmigungspflichtig ist, muss man das zuständige Bauamt informieren.

Carport fürs Wohnmobil ohne Baugenehmigung: weitere Regeln.
Weitere Regeln für den Carport-Bau betreffen die Länge der Zufahrt und die Abmessungen des Carports. Die jeweils zuständige Gemeinde und der Bebauungsplan für das Areal, auf dem der Carport errichtet werden soll, können ebenfalls Regeln festlegen. Sie können beispielsweise die Art des Daches vorschreiben oder bestimmte Dacheindeckungen. Für das Baumaterial, die Farbe oder andere Eigenschaften des Carports gelten eventuell ebenfalls Vorschriften.

Sonderregeln können für einen Carport in der Nähe eines Baudenkmals gelten. Möglicherweise müssen potenzielle Bauherren auch auf einen vorhandenen Baumbestand Rücksicht nehmen, der eigentlich für den Carport weichen soll. Das alles mag sich kompliziert anhören, aber soll nicht täuschen. Oft steht dem Bau eines Carports nicht viel im Wege und er ist einfach umsetzbar. Bestehende Regeln ignorieren, sollte man jedoch nicht. Im ungünstigsten Fall muss man den Bau ansonsten wieder abreißen.

Eine Baugenehmigung ist nötig: Was nun?
Falls sich der Carport für das Wohnmobil nicht ohne Baugenehmigung bauen lässt, ist das Bauamt der jeweiligen Gemeindeder richtige Ansprechpartner. Das Amt liefert unter anderem die Information, welche Dokumente für den Bauantrag eingereicht werden müssen. Professionelle Unterstützung kann das Procedere in dieser Phase vereinfachen. Experten wie die Fachleute aus dem Kroiher-Team sind ihren Kunden gern bei allen Schritten rund um den Bau von Carports behilflich.